Teilnahmebedingungen
Empfehlung von Mitarbeitern (m/w/d)
Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen
Gültig ab Januar 2024
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme sind alle externen Mitarbeiter der Weber Personalberatung e.K. sowie alle Personen, die nicht bei Weber Personalberatung beschäftigt sind, berechtigt. Ein empfohlener Kandidat ist eine Person, die in den letzten zwölf Monaten in keinem Anstellungsverhältnis mit Weber Personalberatung gestanden hat und in diesem Zeitraum auch keine Bewerbung an die Weber Personalberatung gesendet hat bzw. durch Weber Personalberatung angesprochen worden ist. Die Empfehlung, also Namen des Empfehlenden sowie des empfohlenen Kandidaten, muss vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem empfohlenen Kandidaten und Weber Personalberatung eingegangen sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auszahlungsbedingungen für Ihre Prämie
Für jede erfolgreich platzierte Empfehlung erhalten Sie eine Prämie in Form eines 500€ Amazon Gutscheins, der einmalig ausgezahlt wird. Die erfolgreich platzierte Empfehlung als Auszahlungsvoraussetzung liegt vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis mit dem von Ihnen empfohlenen Kandidaten mindestens 6 Monate ungekündigt besteht.
Dafür gelten folgende Bedingungen:
- Die Empfehlung hat mittels des Empfehlungsformulars auf der Webseite zu erfolgen (Weber Personalberatung).
- Bei Mehrfachnennungen eines empfohlenen Kandidaten erfolgt die Auszahlung an den Empfehlenden, der diesen Kandidaten Weber Personalberatung zuerst benannt hat. Ausschlaggebend hierfür ist der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars bei Weber Personalberatung.
- Als (interner/externer) Mitarbeiter bei Weber Personalberatung erfolgt die Auszahlung und Versteuerung der Empfehlungsprämie als Sonderprämie mit der Lohnabrechnung.
- Personen, die nicht bei Weber Personalberatung beschäftigt sind, erhalten den Bruttobetrag der Prämie per Überweisung. Die Prämie stellt bei diesen Personen steuerpflichtiges Einkommen dar und muss daher von dieser in der Steuererklärung angegeben werden (§ 22 Nr. 3 EStG).
- Der Prämienanspruch besteht maximal 12 Monate nach Vertragsbeginn des empfohlenen Kandidaten.
Zustimmung des empfohlenen Kandidaten
Bitte holen Sie sich vor Absenden der Empfehlung das Einverständnis des zu empfehlenden Kandidaten ein.
Ausschluss von der Mitarbeiterempfehlung
Ausgeschlossen sind bei internen Mitarbeitenden die Empfehlung von Kandidaten, die über die eigene Niederlassung vermittelt werden.
Weber Personalberatung weist darauf hin, dass die Empfehlung eines Kandidaten in den nachfolgenden Fällen unlauter und damit gesetzlich unzulässig ist. Unzumutbare Belästigung, d. h. unter anderem Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung des empfohlenen Kandidaten sowie Druckausübung:
- Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken.
- Irreführung, d. h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei der Empfehlung.
- Verdeckte Freundschaftswerbung, d. h. unter anderem, wenn der Empfehlende Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis oder fehlendem Nachweis der Einverständniserklärung an Weber Personalberatung weitergibt.
- Weber Personalberatung behält sich für den Fall eines Zuwiderhandelns gegen vorstehende Bedingungen das Recht vor, den Empfehlenden von der Empfehlungsaktion auszuschließen mit der Folge, dass kein Anspruch auf Auszahlung einer Prämie entsteht.